Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stärkte die Position von Vermietern: Mieter hätten nicht das Recht auf Mietkürzung, wenn Schimmelgefahr besteht. Sie haben demnach keinen Anspruch auf einen Neubaustandard. Schimmelfleck in einer Wohnung (Symbolbild) Mittwoch, 05.12.2018 18:03 Uhr Allein das Risiko von Schimmelbildung in älteren und nicht gedämmten Gebäuden berechtigt nicht
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