Urteil Betreute Menschen dürfen nicht von Wahlen ausgeschlossen werden

Mehr als 80.000 Behinderte und psychisch Kranke dürfen nicht wählen. Nun haben die Richter in Karlsruhe entschieden: Die pauschale Regelung ist verfassungswidrig. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Donnerstag, 21.02.2019   09:47 Uhr Die Regelungen zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte sind verfassungswidrig. Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, dürfen nicht pauschal von

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