Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen nur mit 30 Listenkandidaten antreten – das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden. Der Partei wird es reichen – was heißt das für die Bündnisse nach der Wahl? Sebastian Willnow/DPA AfD-Landesvorsitzender Jörg Urban (r.) im Verfassungsgerichtshof: 30 Listenkandidaten bei der Landtagswahl Freitag, 16.08.2019
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